Künstliche Intelligenz (KI) kommt bereits in vielen Unternehmen „probeweise“ oder bereits gezielt zur Vereinfachung der täglichen Abläufe und zur Steigerung der Effizienz zum Einsatz. Allen voran stehen Lösungen wie Microsoft Copilot oder ChatGPT von OpenAI. Trotzdem stehen wir beim Einsatz von KI und der Nutzung seiner Chancen erst am Anfang einer sich weiter beschleunigenden Entwicklung.
Doch mit KI sind auch zahlreiche Risiken verbunden. Vor diesem Hintergrund ist seit dem 1. August 2024 ist die EU-Verordnung (EU) 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, Englisch: EU AI-Act) in Kraft. Die KI-Verordnung zielt darauf ab, die Risiken für Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umwelt zu mindern. Sie macht klare Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von KI gesetzt und legt Regeln fest, um den Einsatz von KI-Technologien sicherer und transparenter zu gestalten und das Vertrauen in KI-Systeme zu stärken.
Als Verordnung musste Deutschland die neuen Regeln nicht erst in deutsches Recht umsetzen. Nach eingeräumten Übergangsfristen gelten nun seit dem 2. Februar 2025 umfassende Regelungen für den Einsatz von KI in Deutschland. Die Sanktionen im Rahmen der KI-Verordnung sind hoch und dienen als starkes Mittel, um die Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen.
Die VIVACIS Consulting GmbH möchte sie dabei unterstützen, die Bedingungen der KI-Verordnung zu verstehen, die Einhaltung der hiermit verbunden Vorschriften sicherzustellen und eine dauerhaft, nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.
Unser praxiserprobtes Vorgehen haben wir dabei wie folgt unterteilt:
- Governance und Compliance gewährleisten:
Alle eingesetzten KI-Systeme müssen den neuen Vorgaben entsprechen. Wir unterstützen sie mit unserer Expertise und unseren hieraus abgeleiteten Empfehlungen gerne dabei, effiziente Governancestrukturen in ihrem Unternehmen zu implementieren, diese im Rahmen ihrer Schriftlich fixierten Ordnung – ggfs. ergänzt um Toolsets – zu verankern und so eine reibungslose und regelkonforme Umsetzung der KI-Verordnung zu erreichen.
- KI-Fachwissen entwickeln:
Seit dem 2. Februar 2025 gelten KI-Schulungspflichten, die sich aus der KI-Verordnung ergeben und umfassende Kenntnisse und fundiertes Know-how im Umgang mit KI verlangen. Betreiber & Anbieter von KI-Systemen müssen gemäß Art. 4 KI-Verordnung sicherstellen, dass „ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“.
VIVACIS unterstützt sie gerne dabei ein KI-Schulungskonzept zu entwickeln und regelmäßige interne Schulungen in ihrem Unternehmen durchzuführen.
Sollten wir Interesse geweckt haben oder Fragen zur Umsetzung der KI-Verordnung haben, kommen sie gerne auf uns zu.
- Ihr Ansprechpartner bei VIVACIS:
Jochen Geck
Mail: jochen.geck@vivacis.de